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Abmeldung / Wegzug

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde Höchstetten oder Hellsau abmelden. Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter (Niederlassungsausweis mitnehmen). Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung schriftlich durchführen, in dem Sie das Downloadformular via Internet ausfüllen und abschicken. Der Niederlassungsausweis ist uns per Post zu zustellen. Anschliessend senden wir Ihnen den Heimatscheine an die neue Adresse. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie ziehen von der Gemeinde Höchstetten oder Hellsau weg in eine andere Schweizer Gemeinde. Darum möchten Sie sich abmelden. Die Abmeldung ist spätestens am Tage des Wegzugs vorzunehmen.

Unterlagen

Senden Sie den Niederlassungsausweis bitte an die
Einwohnerkontrolle
Steingasse 2
3429 Höchstetten

Verfahren

Bitte füllen Sie das nachstehende Online-Formular korrekt aus und senden Sie uns den Niederlassungsausweis spätestens am Tages des Wegzuges zu. Nach deren Erhalt tragen wir Ihre Angaben ein und senden Ihnen den Heimatschein an die neue Adresse. Die Abmeldung wird erst vorgenommen, wenn wir im Besitze des Niederlassungsausweises sind.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.