Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde Höchstetten oder Hellsau abmelden. Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter (Niederlassungsausweis mitnehmen). Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung schriftlich durchführen, in dem Sie das Downloadformular via Internet ausfüllen und abschicken. Der Niederlassungsausweis ist uns per Post zu zustellen. Anschliessend senden wir Ihnen den Heimatscheine an die neue Adresse. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.