Protokollauflage
Gemäss Art. 64 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 während 20 Tagen (4. Dezember 2025 – 29. Dezember 2025) öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 29. Dezember 2025 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.