Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

Die Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Urne Öffnungszeiten

Das Wahl- und Abstimmungslokal im Schulhaus Hellsau ist am Abstimmungs-Sonntag von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Höchstetten und beim Feuerwehrmagazin Hellsau werden spätestens um 10.00 Uhr am Abstimmungssonntag geleert.

Urnenstandort

Schulhaus Hellsau

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregisterbüro (Gemeindeverwaltung) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist