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Gemeindeversammlung

2. Dez. 2021, 20.00 Uhr

Ort

Restaurant Kreuz
3429 Höchstetten

Kontakt

Karin Mumenthaler
info@hellsau.ch

Informationen

Beschreibung

Versammlung der Einwohnergemeinde Höchstetten

Donnerstag, 02. Dezember 2021, 20.00 Uhr, im Restaurant Kreuz, Höchstetten

Traktanden:

  1. Budget 2022; Beratung und Genehmigung
  2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme
    - Ausbau Glasfasernetz
  3. Organisationsreglement Gemeindeverband Koppigen, Art. 3 (Zweckänderung); Beratung und Genehmigung
  4. Wahlen; Gesamterneuerungswahlen
    a) Neuwahl 1 Mitglied Gemeinderat
    b) Wiederwahl 4 Mitglieder Gemeinderat
    c) Neuwahl Gemeinderatspräsident
  5. Verschiedenes

Das Protokoll der Versammlung vom 02. Juni 2021 lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll anschliessend.

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Höchstetten öffentlich zur Einsichtnahme auf und können unter www.hoechstetten.ch eingesehen werden. Zusätzlich wird vor der Gemeindeversammlung die Botschaft November 2021 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.

Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen, resp. bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung mit schriftlich begründeter Beschwerde beim Regierungsstatthalter, Verwaltungskreis Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, angefochten werden (Art. 60ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind gemäss Art. 49a des Gemeindegesetztes an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Höchstetten

Voraussetzungen

Gemäss Verordnung über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt ab dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Teilnehmenden der Gemeindeversammlung sind deshalb verpflichtet, eine Maske zu tragen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung besteht ein separates Schutzkonzept gemäss Covid-19-Verordnung.

Es findet ab 19.45 Uhr eine Eingangskontrolle statt. Versammlungsteilnehmende werden gebeten, rechtzeitig zur Versammlung zu erscheinen.

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Dokumente

Name
Botschaft November 2021 Download 0 Botschaft November 2021
Budget 2022.pdf Download 1 Budget 2022.pdf