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Regionale Arbeitsvermittlung (RAV)

Arbeitslos – wie weiter?

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem RAV im Kanton Bern an.

Um die Anmeldung vorzunehmen benötigt das RAV entweder Ihren Pass, Ihre Identitätskarte, Ihren Führerschein oder Ausländerausweis. Damit sich Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater gezielt auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten kann, nehmen Sie ebenfalls Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit.

Kontakt

Regionale Arbeitsvermittlung (RAV)
Oberburgstrasse 8
Postfach 1419
3400 Burgdorf
Tel. +41 31 636 13 22
rav.burgdorf@be.ch

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