Gemeindeversammlung
Ort
Restaurant Kreuz Höchstetten3429 Höchstetten
Informationen
- Beschreibung
Höchstetten
Versammlung der Einwohnergemeinde Höchstetten
Donnerstag, 26. November 2020, 20.00 Uhr,
im Restaurant Kreuz, HöchstettenTraktanden:
1. Ortsplanungsrevision; Beratung und Genehmigung
2. Jahresrechnung 2019, inkl. Datenschutzbericht; Beratung und Genehmigung
3. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme - GABuchsi AG - Generelle Entwässerungsplanung (GEP); Sanierungsmassnahmen
4. Budget 2021; Beratung und Genehmigung
5. Gebührenreglement; Beratung und Genehmigung
6. Wahlen a) Neuwahl eines Mitglieds Gemeinderat b) Neuwahl eines Vizegemeinderatspräsidenten
7. VerschiedenesDas Protokoll der Versammlung vom 28. November 2019 lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll anschliessend.
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Höchstetten öffentlich zur Einsichtnahme auf und können unter www.hoechstetten.ch eingesehen werden. Zusätzlich wird vor der Gemeindeversammlung die Botschaft November 2020 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.
Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen, resp. bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung mit schriftlich begründeter Beschwerde beim Regierungsstatthalter, Verwaltungskreis Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, angefochten werden (Art. 60ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind gemäss Art. 49a des Gemeindegesetztes an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Höchstetten, 12. Oktober 2020 Gemeinderat Höchstetten
- Voraussetzungen
Gemäss Verordnung über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt ab dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Teilnehmenden der Gemeindeversammlung sind deshalb verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Für die Durchführung der Gemeindeversammlung besteht ein separates Schutzkonzept gemäss Covid-19-Verordnung.
Es findet ab 19.30 Uhr eine Eingangskontrolle statt. Versammlungsteilnehmende werden gebeten, rechtzeitig zur Versammlung zu erscheinen.
Download
Dokumente
Name | |||
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Jahresrechnung 2019 | Download | 0 | Jahresrechnung 2019 |
Budget 2021 | Download | 1 | Budget 2021 |
Erlauterungsbericht zur OP Revision | Download | 2 | Erlauterungsbericht zur OP Revision |
Baureglement | Download | 3 | Baureglement |
Zonenplan Siedlung | Download | 4 | Zonenplan Siedlung |
Zonenplan Landschaft | Download | 5 | Zonenplan Landschaft |
Gebuhrenreglement | Download | 6 | Gebuhrenreglement |